Gebühren

Unsere Gebühren bemessen sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung StBVV, die das Bundesministerium für Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates erlässt.

Die Gebühr für eine Erstberatung übersteigt nach § 21 Abs. 1 StBVV 190.- Euro zzgl. MWSt. nicht.

Wir informieren Sie natürlich gerne vorab über voraussichtlich anfallende Kosten.

Übrigens: Steuerberatergebühren sind in vielen Fällen steuerlich abzugsfähig!